Allgemeine Geschäftsbedingungen der Technical Software Engineering Plazotta GmbH

Ausgabe: 06.04.2022

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Lieferungen und Leistungen jeder Art, welche die Firma Technical Software Engineering („TSE Plazotta GmbH“) gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“) erbringt, einschließlich der Lieferung von Waren und Werken („Ware“) und der Erteilung von Lizenzen. Soweit zwischen TSE Plazotta GmbH und dem Kunden ein oder mehrere Kauf-, Dienst-, Lizenz- oder sonstige Verträge (nachfolgend zusammenfassend als „Vertrag“ bezeichnet) bestehen, sind diese Bedingungen Bestandteil derselben und gelten, sofern in dem Vertrag keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TSE Plazotta GmbH nicht an, es sei denn, TSE Plazotta GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB von TSE Plazotta GmbH gelten auch dann, wenn TSE Plazotta GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB von TSE Plazotta GmbH abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von TSE Plazotta GmbH maßgebend.

§2 Angebot – Vertragsschluss

  1. Ist eine Erklärung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann TSE Plazotta GmbH dieses innerhalb von 14 Tagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen. Vorher abgegebene Angebote durch TSE Plazotta GmbH sind – auch nach Menge, Qualität, Preis und Liefertermin bzw. Lieferfrist – freibleibend und unverbindlich.
  2. In dem Fall, dass der Kunde eine Änderung der Waren, sonstiger Leistungen, des Liefertermins oder sonstiger Einzelheiten, die bereits vertraglich geregelt sind, wünscht, so wird TSE Plazotta GmbH dem nach Möglichkeit nachkommen. Die durch die Änderung verursachten Kosten trägt der Kunde zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung.

§3 Angebotsunterlagen

  1. TSE Plazotta GmbH behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten/Kostenvoranschlägen sowie technischen Unterlagen, Dateien, Abbildungen, Produktbeschreibungen und Kalkulationen vor. Diese Unterlagen darf der Kunde Dritten nicht zugänglich machen, es sei denn TSE Plazotta GmbH erteilt dem Kunden hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Für den Fall, dass der Kunde vorstehende Verpflichtung verletzt, ist TSE Plazotta GmbH berechtigt die sofortige Herausgabe dieser Unterlagen zu verlangen. Soweit TSE Plazotta GmbH das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annimmt, sind diese Unterlagen TSE Plazotta GmbH vom Kunden unverzüglich zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten.
  2. Der Kunde hat auf Verlangen von TSE Plazotta GmbH diese Unterlagen vollständig an TSE Plazotta GmbH zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
  3. Jegliche Schreib- oder andere Fehler oder Auslassungen in diesen Unterlagen, die von TSE Plazotta GmbH an den Kunden herausgegeben werden, unterliegen der Korrektur ohne jegliche Haftung seitens TSE Plazotta GmbH.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den von TSE Plazotta GmbH genannten Preisen inkludiert, sondern wird gegebenenfalls in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Der von TSE Plazotta GmbH angebotene Kaufpreis ist bindend. Hat sich der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Kaufpreis. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des erhöhten Kaufpreises gegenüber TSE Plazotta GmbH geltend gemacht werden.
  3. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.
  4. Das Recht auf Lieferungen gegen Vorkasse oder Nachnahme behält sich TSE Plazotta GmbH vor. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von TSE Plazotta GmbH anerkannt oder mit der Hauptforderung von TSE Plazotta GmbH synallagmatisch verknüpft sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist TSE Plazotta GmbH berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird eine solche nicht innerhalb einer angemessenen Frist gestellt, ist TSE Plazotta GmbH berechtigt, nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  7. Kataloge und Preislisten von TSE Plazotta GmbH stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden, TSE Plazotta GmbH auf Basis der Kataloge und Preislisten ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

§5 Lieferung und Lieferzeit

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung von TSE Plazotta GmbH nichts anderes ergibt, ist zwischen den Parteien die Lieferung ab Werk Wolnzach vereinbart.
  2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung vom TSE Plazotta GmbH.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen.
  4. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen des Leistungsumfangs nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen. Auftragsänderungen bzw. – erweiterungen der getroffenen Vereinbarungen (einschließlich dieser AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß § 126 b BGB (z.B. Email).
  5. Von TSE Plazotta GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern zwischen dem Kunden und TSE Plazotta GmbH die Versendung der Waren vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  6. Der Beginn der von TSE Plazotta GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt seitens TSE Plazotta GmbH vorbehalten.
  7. TSE Plazotta GmbH kann, unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden, vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen TSE Plazotta GmbH gegenüber nicht nachkommt.
  8. TSE Plazotta GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die TSE Plazotta GmbH  nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse TSE Plazotta GmbH die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist TSE Plazotta GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Auslauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber TSE Plazotta GmbH vom Vertrag zurücktreten.
  9. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist TSE Plazotta GmbH berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. TSE Plazotta GmbH behält sich in diesem Fall des Annahmeverzuges vor, die Ware im Wege des Selbsthilfeverkaufs an Dritte zu veräußern. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  10. Sofern vorstehende Voraussetzungen bei Annahmeverzug des Kunden vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  11. TSE Plazotta GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn Teillieferungen für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, TSE Plazotta GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
  12. TSE Plazotta GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit TSE Plazotta GmbH trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits die Ware nicht erhält. Die Verantwortlichkeit von TSE Plazotta GmbH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des § 9 dieser AGB unberührt. TSE Plazotta GmbH wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informieren und, falls TSE Plazotta GmbH zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. TSE Plazotta GmbH wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
  13. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks von TSE Plazotta GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.
  14. TSE Plazotta GmbH behält sich vor, anstelle der bestellten Ware Nachfolgemodelle der Ware zu liefern, sofern auch diese die vereinbarten Spezifikationen erfüllen und nicht teurer als die bestellte Ware sind.
  15. Gerät TSE Plazotta GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von TSE Plazotta GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser AGB beschränkt.

§6 Gewährleistung, Sach- und Rechtsmängel

  1. Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit die Ware nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Eignung der Ware für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist oder der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Ware für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften einsetzt oder ohne schriftliche Zustimmung seitens TSE Plazotta GmbH verändert oder zusammen mit anderen, nicht konkret von TSE Plazotta GmbH  freigegebenen Produkten einsetzt.
  2. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit es sich um Produkte handelt, die von TSE Plazotta GmbH ausdrücklich als im Experimentier- oder Entwicklungsstadium befindlich bezeichnet werden (sog. Prototypen).
  3. Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb der Europäischen Union gelten oder soweit der Kunde nicht TSE Plazotta GmbH auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überlässt und alle erforderlichen Vollmachten erteilt.
  4. Gewährleistungsrechte des Kunden bezüglich der von TSE Plazotta GmbH gelieferten Ware setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die gelieferte Ware gilt bei offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung der Ware erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn TSE Plazotta GmbH nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Ware eine schriftliche Mängelrüge des Kunden unter Angabe der Auftragsnummer und unter Beifügung eines Fehlerprotokolls zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge TSE Plazotta GmbH nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Nach Erhalt einer schriftlichen Ermächtigung von TSE Plazotta GmbH ist eine beanstandete Ware vom Kunden frachtfrei an TSE Plazotta GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet TSE Plazotta GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, sofern sich die Kosten erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsmäßigen Gebrauchs befindet.
  5. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt von TSE Plazotta GmbH die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird TSE Plazotta GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist nachbessern oder Ersatzware liefern. TSE Plazotta GmbH behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Das Wahlrecht geht erst auf den Kunden über, wenn TSE Plazotta GmbH mit der Nacherfüllung in Verzug gerät. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. bei Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  6. Beschaffenheitsgarantien bedürfen einer ausdrücklichen Erklärung von TSE Plazotta GmbH.
  7. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von TSE Plazotta GmbH kann der Kunde unter den in § 9 dieser AGB bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  8. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von TSE Plazotta GmbH den Liefergegenstand geändert oder durch Dritte ändern hat lassen und die Mängelbeseitigung hierdurch für TSE Plazotta GmbH unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Kunde hat jedenfalls die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  9. Optische Komponenten sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§7 Verjährungsfristen

  1. Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von TSE Plazotta GmbH gelieferten Ware beim Kunden. Mit dem Ablauf der Verjährungsfrist von 12 Monaten erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
  2. Für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer verschuldeten Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§8 Schutzrechte

  1. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von TSE Plazotta GmbH gelieferten oder in anderer Weise zur Verfügung gestellten Ware, insbesondere Computer-Software-Erzeugnisse einschließlich der Nutzerdokumentation, ist auf die eigenen, internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt und bestimmt sich im Übrigen ausschließlich nach dem Lizenzvertrag für Softwarelizenzen und nach diesen AGB. Alle sonstigen Rechte an der Software bleiben vorbehalten. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen dem Lizenzvertrag und diesen AGB hat der Lizenzvertrag Vorrang.
  2. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, es zu unterlassen, ihm überlassene Kopien der Software zurück zu entwickeln oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen oder zur Herstellung ganz oder teilweise abgeleiteter Werke zu benutzen oder
  3. Benchmark-Tests zu unterziehen und die Ergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TSE Plazotta GmbH bekannt zu geben, soweit dies nicht nach dem Lizenzvertrag für Softwarelizenzen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist.
  4. Das Rechte des Kunden zur Vervielfältigung und Bearbeitung, wenn und soweit dies für eine gesetzlich zwingend erlaubte bestimmungsgemäße Benutzung der Programme einschließlich der Datensicherung und der Fehlerbeseitigung erforderlich ist, bleibt unberührt, vorausgesetzt, dass TSE Plazotta GmbH zuvor Gelegenheit zur Beseitigung eines eventuellen Fehlers gegeben wird. Dies gilt entsprechend für eine gesetzlich zwingend erlaubte Dekompilierung, vorausgesetzt, dass TSE Plazotta GmbH zuvor Gelegenheit zur Überlassung der gewünschten Informationen gegeben wird.
  5. Alle Kopien der Software müssen alle vom Inhaber der Rechte der vorgesehenen Marken sowie Schutzrechts- und Anwenderhinweise originalgetreu wiedergeben.
  6. Der Kunde darf ihm überlassene Kopien der Software einem Dritten nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TSE Plazotta GmbH verkaufen oder überlassen, entgeltlich oder unentgeltlich, mit der Erteilung der Zustimmung kann nur gerechnet werden, wenn der Dritte alle Rechte und Pflichten aus dem Lizenzvertrag anstelle des Kunden übernimmt und der Kunde in seinem Besitz befindliche Kopien der Software zerstört.
  7. Der Quellcode von Computer-Software-Erzeugnissen wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde unterlässt jegliche Nutzung der Software, die nicht nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen ausdrücklich gestattet ist.

§9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung von TSE Plazotta GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt. Die Haftung von TSE Plazotta GmbH ist hierbei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. TSE Plazotta GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben, von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit TSE Plazotta GmbH gemäß § 9 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die TSE Plazotta GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von TSE Plazotta GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag Euro 5.000.000,00 (in Worten: fünf Millionen Euro) je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber TSE Plazotta GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von TSE Plazotta GmbH.
  6. Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung von TSE Plazotta GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für einfache Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb von 12 Monaten beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

§10 Eigentumsvorbehalt

  1. Der zwischen TSE Plazotta GmbH und dem Kunden vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von TSE Plazotta GmbH gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Lieferbeziehung.
  2. TSE Plazotta GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag durch den Kunden vor. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn TSE Plazotta GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. TSE Plazotta GmbH ist berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  3. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für TSE Plazotta GmbH.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  5. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von TSE Plazotta GmbH erfolgt und TSE Plazotta GmbH unmittelbar das Eigentum oder das Miteigentum (Bruchteileigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei TSE Plazotta GmbH eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an TSE Plazotta GmbH.
  6. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum von TSE Plazotta GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an TSE Plazotta GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. TSE Plazotta GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an TSE Plazotta GmbH abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. TSE Plazotta GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
  7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde TSE Plazotta GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein einen Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten einer Intervention von TSE Plazotta GmbH zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
  8. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von TSE Plazotta GmbH gegen den Kunden um mehr als 20 %, so hat TSE Plazotta GmbH auf Verlangen des Kunden und nach Wahl von TSE Plazotta GmbH ihm zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
  9. Tritt TSE Plazotta GmbH bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist TSE Plazotta GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§11 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, von der jeweils anderen Partei erhaltene vertrauliche, geschäftliche und technische Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden.
  2. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zu Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Empfänger bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Empfänger veröffentlicht werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hätte.
  3. Jede Partei steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auch von ihren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ihren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen.
  4. Der Empfänger unterrichtet den Inhaber von vertraulichen Informationen unverzüglich, wenn ihm von dem Inhaber übermittelte vertrauliche Informationen bereits bekannt waren, Informationen, die der Inhaber als vertraulich ansieht, bekannt geworden sind oder er von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzuteilen. Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.

§12 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch Plazotta erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs 2 lit b DSGVO (Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen).
  2. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch Plazotta zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung. Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Kunden. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur Folge, dass der Kunde keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
  3. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Kunden.
  4. Die Daten des Kunden werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen jedenfalls während des laufenden Vertragsverhältnisses sowie bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
  5. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
  6. Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
  7. Der Kunde bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach, Telefon 0981/180093-0, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de.

§13 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber TSE Plazotta GmbH oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der elektronischen Form gem. § 126 a BGB.

§14 Abtretungsschluss

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen TSE Plazotta GmbH an Dritte, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen.

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen TSE Plazotta GmbH und dem Kunden ist der Sitz von TSE Plazotta GmbH, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen gegen TSE Plazotta GmbH ist in diesen Fällen jedoch Pfaffenhofen a. d. Ilm ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  2. Die Geschäftsbeziehungen zwischen TSE Plazotta GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§16 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
  2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzungen am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  3. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, die die Regelungslücke gekannt hätten.

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